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Behandlungen mit anthroposophischer Kunsttherapie werden nur auf ärztliche Verordnung durchgeführt. Bringen Sie daher zum ersten Termin ein Heilmittel-Rezept mit. Darauf muss neben Ihren persönlichen Daten, der Diagnose, auch näher gekennzeichnet werden, ob Sie Plastizier- oder Maltherapie verordnet bekommen.
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Für eine Behandlungseinheit von 50 bis 60 Minuten entstehen Behandlungskosten in Höhe von 45,00 €
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Wenn Sie eine Erstattung der Behandlungskosten in Einzelfallregelung durch Ihre Gesetzliche Krankenversicherung beantragen, darf die Therapie vor der Kostenzusage nicht begonnen werden. Es sei denn- es stehen Ihnen eine bestimmte Anzahl von Kunsttherapieeinheiten pro Kalenderjahr zu, wie z.B. bei der Securvita KV (25 TE Pro Jahr).
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Bei Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse wird Ihnen bei der Erstattung der Eigenanteil von 10% (entfällt bei Befreiung) und die einmalige Rezeptgebühr von 10,00 Euro abgezogen.
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Die vereinbarten Termine sollten pünktlich eingehalten werden.
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Die ersten drei Behandlungseinheiten dienen dem Kennenlernen der Behandlungsform und bilden die Grundlage zur beiderseitigen Entscheidung zur Weiterführung der Behandlung im verordneten Umfang.
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Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir dies bitte am Tage vorher mit, andernfalls muss das Honorar in Rechnung gestellt werden.
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Fällt ein Termin durch Belange der Wirkstatt aus, wird er nachgeholt.
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Die Rechnungsstellung (Teilrechnungen) erfolgt zum Ende eines Monats.